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Schwerbehinderte von Studiengebühren grundsätzlich freistellen PDF Drucken E-Mail
Montag, 12. Januar 2009

Patrick Humke-Focks, MdLDIE LINKE. Fraktion im niedersächsischen Landtag hat die Umsetzung eines Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (AZ: 7 K 1409 / 07) angemahnt, wonach Studierende mit einem Schwerbehinderungsgrad von mehr als 50 % grundsätzlich von Studiengebühren zu befreien sind. Der Sozialexperte der Fraktion, Patrick Humke-Focks, forderte die Landesregierung auf, diesem Urteil endlich Rechnung zu tragen.

„Menschen mit Behinderungen sind bei der Organisation ihres Alltags viel stärker belastet als andere und haben auch höhere Ausgaben“, sagte Humke-Focks. „Sie dürfen nicht zusätzlich mit Studiengebühren belastet werden.“ Auch Niedersachsens Landesregierung sollte das Urteil aus Karlsruhe deshalb zum Anlass nehmen, Schwerbehinderte von den Studiengebühren zu befreien.

Humke-Focks machte allerdings auch deutlich, dass ein solcher Schritt bei weitem nicht ausreiche: „Aus sozial- wie aus bildungspolitischen Gründen ist es notwendig, dass die Studiengebühren als Ganzes abgeschafft werden. Wir werden dieses Ziel im Landtag weiter verfolgen."

Letzte Aktualisierung ( Samstag, 31. Januar 2009 )
 
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