Politik
Schwerbehinderte von Studiengebühren grundsätzlich freistellen | Schwerbehinderte von Studiengebühren grundsätzlich freistellen |
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| Montag, 12. Januar 2009 | |
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„Menschen mit Behinderungen sind bei der Organisation ihres Alltags viel stärker belastet als andere und haben auch höhere Ausgaben“, sagte Humke-Focks. „Sie dürfen nicht zusätzlich mit Studiengebühren belastet werden.“ Auch Niedersachsens Landesregierung sollte das Urteil aus Karlsruhe deshalb zum Anlass nehmen, Schwerbehinderte von den Studiengebühren zu befreien. Humke-Focks machte allerdings auch deutlich, dass ein solcher Schritt bei weitem nicht ausreiche: „Aus sozial- wie aus bildungspolitischen Gründen ist es notwendig, dass die Studiengebühren als Ganzes abgeschafft werden. Wir werden dieses Ziel im Landtag weiter verfolgen." |
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| Letzte Aktualisierung ( Samstag, 31. Januar 2009 ) |
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DIE LINKE. Fraktion im niedersächsischen Landtag hat die Umsetzung eines Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (AZ: 7 K 1409 / 07) angemahnt, wonach Studierende mit einem Schwerbehinderungsgrad von mehr als 50 % grundsätzlich von Studiengebühren zu befreien sind. Der Sozialexperte der Fraktion, Patrick Humke-Focks, forderte die Landesregierung auf, diesem Urteil endlich Rechnung zu tragen.




